Die komplexeste Form der Legalisierung russischer amtlicher Dokumente ist die konsularische Legalisierung – ein mehrstufiges Verfahren unter Beteiligung von Mitarbeitern verschiedener Institutionen. Diese Form der Dokumentenbeglaubigung ist erforderlich, damit Dokumente in Staaten wie China (VR China), Kanada, Brasilien, Ägypten, Jordanien, Iran, Irak, Kuwait, Saudi-Arabien, Syrien, den VAE, den Philippinen, Uruguay, Katar, Costa Rica und Taiwan (der sogenannten Republik China) Rechtskraft erlangen. Diese Länder sind nicht Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961, auf dessen Grundlage in den meisten Staaten der Welt die Apostille eingeführt wurde – eine einfachere und schnellere Form der Legalisierung.
Nach den internationalen Regeln umfasst die konsularische Legalisierung nichtkommerzieller Dokumente (Bescheinigungen, Urkunden, Diplome und andere von staatlichen Stellen ausgestellte Dokumente) folgende Schritte:
notarielle Beglaubigung der Dokumentenkopie;
Übersetzung der notariell beglaubigten Kopie und notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers;
Bestätigung der Unterschrift des Amtsträgers und des Siegels des Justizministeriums durch das Außenministerium der Russischen Föderation;
Vorlage beim Konsulat oder der Botschaft des jeweiligen Staates zur eigentlichen Legalisierung des Dokuments.
Bei kommerziellen Unterlagen erfolgt die konsularische Legalisierung von Verträgen und anderen Dokumenten (sofern sie nach den Vorgaben des anderen Staates vorgesehen ist) in zwei Schritten:
Anbringen eines Vermerks der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation auf dem Dokument;
die eigentliche Legalisierung im Konsulat oder in der Botschaft.
In der Regel sehen die außenwirtschaftlichen Bestimmungen der meisten Staaten nur den ersten Schritt vor.
Wenn Sie die Dienste eines professionellen Übersetzers benötigen, rufen Sie unser Büro Kerner an: Wir übersetzen nicht nur Ihre Dokumente, sondern sorgen auch für die notarielle Beglaubigung und die Apostille und unterstützen Sie zudem bei der konsularischen Legalisierung von Dokumenten. Je nach den Vorgaben des jeweiligen Konsulats bzw. der Botschaft können die Anforderungen an die persönliche Anwesenheit des Antragstellers und an die Form der Vollmacht (beglaubigt oder ohne notarielles Siegel) unterschiedlich sein. Wir empfehlen daher, uns das geplante Verfahren rechtzeitig mitzuteilen.