Auch die Zwecke der Legalisierung können ganz unterschiedlich sein: Arbeitsaufnahme, Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Eheschließung oder Rentenantrag, Teilnahme an einem Gerichtsverfahren oder Immobilienkauf, Annahme einer Erbschaft – die Liste ließe sich fortsetzen. Die notarielle Beglaubigung der Übersetzung bedeutet konkret, dass der Notar mit seinem Siegel die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt – eines Fachmanns, der über die erforderliche Qualifikation verfügt und zu solchen Arbeiten uneingeschränkt befugt ist. Sein Befugnisbereich ist so gefasst, dass seine Übersetzung, wenn keine notarielle Beglaubigung erforderlich ist, jederzeit auch mit dem Stempel des Übersetzungsbüros beglaubigt werden kann. Zu beachten ist lediglich, dass der Inhaber der Dokumente selbst als interessierte Partei nicht als Übersetzer auftreten darf.
Zudem erfordert eine notariell beglaubigte Übersetzung in einigen Fällen eine Apostille oder eine konsularische Legalisierung. Bei der Apostille werden Siegel und Unterschrift des Notars von Behörden wie dem Innenministerium, dem Justizministerium, der Föderalen Archivagentur und weiteren bestätigt – je nach Art des Dokuments. Diese Anforderung gilt für die Legalisierung russischer Dokumente in den meisten Ländern der Europäischen Union sowie in den USA, Kanada, Japan usw. Die konsularische Legalisierung ist ein mehrstufiges und zeitaufwendigeres Verfahren, doch verlangen sie nur sehr wenige Staaten.
Im Büro Kerner können Sie die Übersetzung von Dokumenten mit notarieller Beglaubigung bestellen. Bitte beachten Sie, dass für die anschließende Beglaubigung der Übersetzung beim Notar das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie bei uns vorgelegt werden muss. Alle Details und Besonderheiten notariell beglaubigter Übersetzungen erfahren Sie im Telefongespräch mit unseren Fachleuten.